RICS Verhaltenskodex

SPGI ist als erste Firma in der Deutschschweiz
RICS-akkreditiert.

SPGI Zurich AG ist durch das RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) akkreditiert und verpflichtet sich die Standards für Immobilienmaklergesellschaften und Maklerdienstleistungen (REABG) einzuhalten. Die in der REABG enthaltenen Leitlinien sorgen dafür, dass sämtliche Aufträge objektiv, professionell und nach internationalen Standards durchgeführt werden. Dieser Verhaltenskodex verpflichtet die SPGI Zurich AG und deren Mitarbeiter zu folgendem:

1 – Geschäfte sind auf redliche, faire, transparente und professionelle Art und Weise abzuwickeln.

2 – Die Tätigkeit ist mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuüben; es ist dabei sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über die erforderlichen Fähigkeiten zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben verfügt.

3 – Es ist sicherzustellen, dass den Kunden die Geschäftsbedingungen mitgeteilt werden, die fair und transparent sein müssen. Die Geschäftsbedingungen müssen allen rechtlichen Anforderungen und geltenden Verhaltensregeln genügen und Angaben zur Vorgehensweise bei Reklamationen und ggf. angemessene Entschädigungsregelungen enthalten.

4 – Mit allen Mitteln sind Interessenkonflikte zu vermeiden; anderenfalls sollten Interessenkonflikte offen, fair und unverzüglich aufgeklärt und gelöst werden.

5 – Jegliche Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung im Rahmen der Geschäftstätigkeit hat zu unterbleiben.

6 – Es ist sicherzustellen, dass alle Mitteilungen (zu finanziellen und nicht finanziellen Angelegenheiten) bei allen Geschäften mit Kunden fair, unmissverständlich, fristgerecht und transparent erfolgen.

7 – Es ist sicherzustellen, dass alle Aussagen in Werbe- und Marketingmaterialien redlich, angemessen und wahrheitsgetreu sind.

8 – Es ist sicherzustellen, dass alle Kundengelder getrennt von anderen Geldern verwahrt werden und durch eine geeignete Police mit ausreichender Deckung versichert sind.

9 – Es ist sicherzustellen, dass eine geeignete und ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder ein gleichwertiger Versicherungsschutz besteht, der den Anforderungen der RICS-Verhaltensrichtlinien genügt. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist ein entscheidender Bestandteil Ihres Risikomanagements.

10 – Es ist sicherzustellen, dass allen Parteien, mit denen Sie geschäftlich verbunden sind, der genaue Umfang der Ihrerseits gegenüber jeder Partei bestehenden Verpflichtungen mitgeteilt wird.

11 – Dem Kunden ist eine realistische Einschätzung des wahrscheinlichen Verkaufs-, Kauf-, Mietpreises oder der entsprechenden Nutzungskosten bzw. des zu erwartenden finanziellen Ergebnisses von Verhandlungen auf Grundlage eines kompetenten fachlichen Urteils zu vermitteln, sofern dies im Rahmen der Dienstleistung vorgesehen ist.

Den vollständigen Verhaltenskodex sowie unseren Beschwerdeprozess können Sie hier herunterladen:

RICS REABG.PDF
Mandatory Practice Statement in German.PDF
SPGI Complaints Handling Procedure.PDF

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